Mitglieder per E-Mail einladen
Vereinsdaten hinterlegen und Mitglieder einladen. Diese richten ihren Zugang ein und ergänzen ihre persönlichen Aufzeichnungsdaten selbst.
Für österreichische Sportvereine
Ihre Mitglieder erfassen ihre monatlichen Aufzeichnungen online und unterschreiben je nach Verein im Browser oder auf Papier. Sie behalten im Verein den Überblick, zeichnen gegen und exportieren die Daten für die L19-Meldung.
3 Aufzeichnungen kostenlos Einmalig pro Verein. Danach € 1,00 je Aufzeichnung. Alle Preisdetails
Für Sportler:innen, Trainer:innen, Schiedsrichter:innen und weitere Sportbetreuer:innen
Ein Ablauf für Mitglieder und Verein
Alle Beteiligten arbeiten mit derselben Aufzeichnung – mit persönlichen Zugängen und klaren Aufgaben.
Vereinsdaten hinterlegen und Mitglieder einladen. Diese richten ihren Zugang ein und ergänzen ihre persönlichen Aufzeichnungsdaten selbst.
Mitglieder tragen Einsatztage und Beträge ein und geben Tätigkeit, Zweck und Zahlungsart an. Je nach Verein unterschreiben sie direkt im Browser oder drucken die Aufzeichnung aus und unterschreiben auf Papier.
Die Eingabe prüft maximal € 120 pro Tag und € 720 je Aufzeichnung. Fehlende Pflichtangaben werden vor dem Einreichen angezeigt.
Aufzeichnungen nach Person, Zeitraum und Unterschriftsstatus finden. Online-Aufzeichnungen einzeln oder gemeinsam gegenzeichnen. Bei Offline-Aufzeichnungen das Papieroriginal entgegennehmen, auf Papier gegenzeichnen und den Abschluss in PRAE Digital erfassen.
Der Verlauf zeigt Erstellung, Änderungen und Gegenzeichnung. Bei neuen oder geänderten Aufzeichnungen erhält die Vereinsverwaltung eine E-Mail.
Aufzeichnungen als PDF herunterladen – mit online erfassten Unterschriften oder zum Ausdrucken und Unterschreiben. Für die Meldung stehen L19-XML-Dateien im ZIP sowie eine Excel-Übersicht bereit.
So funktioniert’s
Von der Einladung bis zum Export begleitet PRAE Digital Ihren Verein bei der monatlichen Aufzeichnung der PRAE.
Bereits eingeladen? Über den Link in Ihrer Einladungs-E-Mail legen Sie Ihr Passwort fest und erhalten Zugang zu Ihrem Verein.
Bei der Registrierung die Vereinsverwaltung auswählen, Vereinsdaten mit ZVR-Nummer hinterlegen und Mitglieder per E-Mail einladen. In den Vereinseinstellungen Online-Unterschrift, Offline-Unterschrift oder beide Möglichkeiten aktivieren.
Mitglieder vervollständigen ihr Profil und erfassen ihre Aufzeichnung. Sie unterschreiben im Browser oder wählen, sofern vom Verein aktiviert, „Ausdrucken und offline unterschreiben“ und übergeben dem Verein das unterschriebene Papieroriginal.
Die Vereinsverwaltung prüft die Angaben und zeichnet online oder nach Erhalt des Originals auf Papier gegen. Die Gegenzeichnung auf Papier wird anschließend in PRAE Digital erfasst. Sobald die Gegenzeichnung erfasst ist, ist die Aufzeichnung für das Mitglied nicht mehr bearbeitbar.
Zeitraum wählen, Summen je Person prüfen und die Auszahlung sowie die Eignung für L19 bestätigen. Anschließend die XML-Dateien herunterladen und selbst einreichen.
Preise & Guthaben
Die ersten 3 Aufzeichnungen sind pro Verein kostenlos. Danach kaufen Sie Guthaben für weitere Aufzeichnungen. Keine monatliche Grundgebühr, keine laufenden Kosten pro Mitglied. Sie entscheiden, wann und wie viel Sie aufladen.
Ein Preis für jeden Verein
€ 1,00 pro Aufzeichnung
+ € 0,50 Bearbeitungsgebühr pro Guthabenkauf
Beide Preise enthalten 20 % Umsatzsteuer.
Für die kostenlosen Aufzeichnungen ist kein Bankkonto nötig. Weiteres Guthaben kaufen Sie unter „Guthaben & Bankkonto“.
So wird gezählt
Reicht ein Mitglied seine Aufzeichnung neu ein, wird das Guthaben für eine Aufzeichnung vom Vereinsguthaben abgezogen. Die Anzahl der Einsatztage und die Höhe der erfassten PRAE ändern den Preis nicht.
Ein Beispiel: Zehn Mitglieder reichen für denselben Monat jeweils eine Aufzeichnung ein: Dafür benötigen Sie Guthaben für zehn Aufzeichnungen. Ein Mitglied mit einer Aufzeichnung in drei verschiedenen Monaten benötigt insgesamt Guthaben für drei Aufzeichnungen.
Mitglieder benötigen kein eigenes Guthaben. Der Guthabenkauf und die Freigabe automatischer Aufladungen liegen bei der für den Verein verantwortlichen Kontoinhaberin bzw. dem Kontoinhaber.
Kosten konkret
Anzahl der Aufzeichnungen × € 1,00 + € 0,50 pro Kauf = Ihr Gesamtpreis. Die Gebühr fällt einmal pro Kauf an, unabhängig von der gewählten Guthabenmenge.
| Anzahl der Aufzeichnungen | Guthaben | Gebühr | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 | € 1,00 | € 0,50 | € 1,50 |
| 10 | € 10,00 | € 0,50 | € 10,50 |
| 50 | € 50,00 | € 0,50 | € 50,50 |
| 100 | € 100,00 | € 0,50 | € 100,50 |
| 240 | € 240,00 | € 0,50 | € 240,50 |
Keine festen Pakete: Sie wählen, für wie viele Aufzeichnungen Sie Guthaben kaufen möchten. Wer mehrere Aufzeichnungen mit einem Guthabenkauf abdeckt, zahlt die Bearbeitungsgebühr dafür nur einmal.
Umsatzsteuer transparent: Guthaben für 50 Aufzeichnungen kostet insgesamt € 50,50. Darin enthalten sind € 42,09 netto und € 8,41 Umsatzsteuer. Die Steuer wird nicht zusätzlich auf den angezeigten Preis aufgeschlagen.
Aufladen & loslegen
Unter „Guthaben & Bankkonto“ wählen Sie, für wie viele Aufzeichnungen Sie Guthaben benötigen. Vor der verbindlichen Bestellung sehen Sie den Gesamtbetrag inklusive Bearbeitungsgebühr und Umsatzsteuer.
Das Bankkonto und die Einzugsermächtigung hinterlegen Sie über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Der bestätigte Guthabenkauf wird von diesem Konto eingezogen. Das bloße Hinterlegen oder Ändern eines Bankkontos löst noch keinen Kauf aus.
Sobald der Zahlungsdienstleister die Lastschrift als in Bearbeitung bestätigt, ist das Guthaben nutzbar. Sie müssen nicht auf den endgültigen Bankabschluss warten. Nach erfolgreicher Zahlung sendet Stripe die Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse Ihres Vereins.
Optional: automatisch aufladen
Die automatische Aufladung ist zunächst ausgeschaltet. Wenn Sie sie aktivieren, legen Sie eine Guthabengrenze und eine Nachkaufmenge fest. Sobald das Guthaben unter diese Grenze fällt, wird der autorisierte Nachkauf ausgelöst – vorausgesetzt, ein SEPA-Mandat ist hinterlegt und kein anderer Guthabenkauf ist mehr offen.
Für jeden automatischen Kauf gelten dieselben Preise: € 1,00 Guthaben je Aufzeichnung plus einmalig € 0,50, jeweils inklusive 20 % USt. Die Nachkaufmenge muss mindestens so groß wie die gewählte Guthabengrenze sein.
Reicht Ihr Guthaben noch für genau 10 Aufzeichnungen, passiert noch nichts. Reicht es nur noch für 9 Aufzeichnungen, wird Guthaben für 50 weitere Aufzeichnungen für insgesamt € 50,50 nachgekauft. Sobald die Lastschrift bestätigt in Bearbeitung ist, steht das zusätzliche Guthaben zur Verfügung.
Sie können die Automatik wieder ausschalten. Noch nicht eingeleitete automatische Käufe werden storniert; bereits gestartete Lastschriften laufen weiter. Ihr vorhandenes Guthaben bleibt erhalten.
Details zum Preismodell
Hier finden Sie die Antworten zu Verbrauch, Saisonpausen, Belegen und Zahlungen.
Jeder Verein erhält einmalig Startguthaben für 3 kostenlose Aufzeichnungen. Das Guthaben steht den Mitgliedern des Vereins gemeinsam zur Verfügung. Dafür sind weder ein Guthabenkauf noch ein Bankkonto nötig. Erst für weitere Aufzeichnungen kaufen Sie Guthaben nach.
Es gibt keine monatliche Grundgebühr und kein Jahresabo. Sie können bereits Guthaben für eine einzige Aufzeichnung kaufen. Pro Kauf ist Guthaben für bis zu 9.999 Aufzeichnungen möglich. Auch die automatische Aufladung ist kein zeitabhängiges Abo: Sie löst einen Guthabenkauf nur bei Unterschreiten Ihrer gewählten Grenze aus.
Guthaben wird beim neuen Einreichen einer Aufzeichnung verbraucht. Das Einladen eines Mitglieds verbraucht kein Guthaben. Mehrere Einsatztage innerhalb derselben Aufzeichnung werden zusammen als eine Aufzeichnung verrechnet. Bestehende Aufzeichnungen werden durch Änderungen oder einen erneuten PDF-Download nicht nochmals verrechnet.
Ihr Guthaben hat kein Ablaufdatum. Ohne neue Aufzeichnungen wird kein Guthaben verbraucht. Restguthaben bleibt für die nächste Saison oder das nächste Jahr verfügbar. Ist die automatische Aufladung aktiv und Ihr Guthaben unter der eingestellten Grenze, kann trotzdem ein Nachkauf erfolgen. Sie können die Automatik für die Pause ausschalten.
Neue Aufzeichnungen können erst wieder eingereicht werden, wenn der Verein über nutzbares Guthaben verfügt. Bereits eingereichte Aufzeichnungen bleiben zugänglich; Bearbeitung im zulässigen Zeitraum, Gegenzeichnung, PDF-Downloads und L19-Exporte benötigen kein weiteres Guthaben. Die Vereinsverwaltung kann das Guthaben manuell nachkaufen oder die optionale automatische Aufladung nutzen.
Sobald Stripe den Lastschrifteinzug als in Bearbeitung oder bereits erfolgreich bestätigt, wird der Kauf gutgeschrieben. Das Speichern eines Bankkontos oder die Rückkehr von Stripe allein reicht dafür noch nicht aus. Den Status sehen Sie unter „Guthaben & Bankkonto“ und in der Bestellbestätigung.
Jeder manuelle und automatische Kauf erscheint im Kaufverlauf mit einer Bestellbestätigung. Nach erfolgreicher Zahlung wird eine Rechnung über das gekaufte Guthaben, die Bearbeitungsgebühr und die ausgewiesene Umsatzsteuer erstellt und über Stripe per E-Mail versendet. Sobald verfügbar, finden Sie die Rechnung auch bei der Bestellung. Die Rechnung dokumentiert den bereits bezahlten Kauf und löst keine zweite Abbuchung aus.
Wird eine zunächst bestätigte Zahlung später nicht eingelöst, zurückgebucht oder vollständig erstattet, wird das dafür gutgeschriebene Guthaben wieder abgezogen. Wurde es schon verwendet, kann der Guthabenstand negativ werden. Automatische Aufladungen pausieren; für neue Aufzeichnungen muss wieder ein nutzbares Guthaben bestehen. Ein neuer Kauf gleicht zuerst einen negativen Saldo aus. Bestehende Aufzeichnungen bleiben zugänglich.
Bei einer Teilrückerstattung muss zuerst geklärt werden, wie viel Guthaben und welcher Gebührenanteil betroffen sind. Bis zur Klärung pausieren neue Aufzeichnungen und automatische Aufladungen.
Ja. Sie können automatische Aufladungen ausschalten und das hinterlegte Bankkonto entfernen. Beim Entfernen oder Widerrufen des SEPA-Mandats pausiert die Automatik. Noch nicht eingeleitete Käufe werden abgebrochen, bereits gestartete Lastschriften weiterbearbeitet. Bereits vorhandenes Guthaben bleibt erhalten.
Fragen & Antworten
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung unterstützt den österreichischen Vereinssport. PRAE Digital hilft bei Erfassung, Unterschriften und Meldevorbereitung.
Informationen zur Meldepflicht beim BMFFür österreichische Sportvereine, die reine PRAE-Fälle dokumentieren möchten. Die Anwendung führt kein Lohnkonto und erstellt keinen L16. Bei zusätzlichen Bezügen einer betroffenen Person sind die Aufzeichnungs- und Meldepflichten gesondert zu klären. Vereine können PRAE-Aufzeichnungen mit ihren Sportler:innen, Trainer:innen, Schiedsrichter:innen und weiteren Sportbetreuer:innen abwickeln. Die Vereinsverwaltung organisiert und prüft; die Mitglieder erfassen ihre eigenen Aufzeichnungen.
Solange die Gegenzeichnung des Vereins noch nicht erfasst ist, können Mitglieder ihre Aufzeichnung bearbeiten. Bei Online-Aufzeichnungen unterschreiben sie erneut im Browser. Bei Offline-Aufzeichnungen drucken sie die geänderte Fassung neu aus, unterschreiben sie und übergeben das neue Original dem Verein. Die Änderung erscheint im Verlauf und die Vereinsverwaltung wird per E-Mail informiert. Nach der erfassten Gegenzeichnung ist diese Bearbeitung gesperrt.
Mitglieder und Vereinsverwaltung zeichnen ihre Unterschrift im Browser, etwa mit Maus oder Finger. Sie wird als Bild in der Aufzeichnung gespeichert und auf dem PDF ausgegeben. Es handelt sich nicht um eine qualifizierte elektronische Signatur.
Ja, wenn Ihr Verein diese Möglichkeit aktiviert hat. Die Vereinsverwaltung kann Online-Unterschrift, Offline-Unterschrift oder beide Möglichkeiten anbieten. Änderungen an dieser Einstellung gelten nur für neue Aufzeichnungen.
Wählen Sie „Ausdrucken und offline unterschreiben“, laden Sie das PDF herunter, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie auf Papier. Ihre Aufzeichnung ist bereits für den Verein sichtbar. Übergeben Sie das unterschriebene Papieroriginal dem Verein, der es auf Papier gegenzeichnet und den Erhalt sowie die Gegenzeichnung in PRAE Digital erfasst. Ein optional hochgeladenes Bild dient nur zur Dokumentation und ersetzt weder das unterschriebene Papieroriginal noch die Bestätigung der Gegenzeichnung. Die Unterschriften bleiben auf dem Papieroriginal; dieses ist separat aufzubewahren.
Die Auszahlung führt der Verein selbst durch. In der Aufzeichnung werden Überweisung mit IBAN und optionalem BIC oder Barzahlung mit Empfangsdatum dokumentiert. Vor dem L19-Export bestätigt der Verein, dass die Beträge im Meldejahr ausbezahlt wurden.
Sie erhalten ein ZIP mit einer XML-Datei je empfangender Person zur eigenen Übermittlung. Zusätzlich können Sie eine Excel-Übersicht mit Monats- und Gesamtsummen herunterladen. Für die Jahresmeldung wählen Sie das gesamte Kalenderjahr und prüfen auch jahresübergreifende Auszahlungen. Erst das Übermittlungsprotokoll bestätigt die Übermittlung.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können bis zu € 120 pro Einsatztag und höchstens € 720 pro Kalendermonat steuerfrei bleiben. Die Eingabeprüfung ersetzt keine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen oder von Bezügen bei anderen Vereinen. Die L19-Meldung ist grundsätzlich bis Ende Februar des Folgejahres abzugeben. Ist ein Lohnzettel L16 zu übermitteln, wird die PRAE dort berücksichtigt; PRAE Digital erstellt keinen L16.
Weniger Papier. Ein gemeinsamer Ablauf.
Wir sind für Sie da
Sie haben Fragen zu PRAE Digital oder brauchen Unterstützung? Schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Alle Felder sind erforderlich.